Erstgespräch
Nach der ersten Kontaktaufnahme finden wir telefonisch gemeinsam einen Termin für ein Erstgespräch. Dieses ermöglicht ein erstes Kennenlernen, Ihre aktuellen Probleme und Beschwerden und Ihre derzeitige Lebenslage werden dabei von mir erfasst. Erste Therapieziele können gemeinsam definiert werden. Es ist überdies der erste Schritt zur Klärung, ob eine psychische Erkrankung vorliegt, die eine Behandlung erfordert, und welche Therapieform für Sie sinnvoll und passend sein könnte.
Das Gespräch verläuft offen und bietet Ihnen den Raum, eigene Therapieerwartungen sowie Motive zu äußern und Fragen zu stellen. Auch organisatorische Fragen werden geklärt (z.B. Dauer, Ablauf und Kosten einer Therapie). Häufig ist das Erstgespräch eine Grundbasis für die weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Probatorik
Die probatorischen Sitzungen bestehen aus meist 4-5 Terminen (à 50 min.) nach dem Erstgespräch, und dienen als weitere Kennenlernphase. Ein besonderes Ziel der probatorischen Sitzungen ist es, eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung aufzubauen. Weiterhin wird eine ausführliche Diagnostik durchgeführt, häufig kommen hier auch Fragebögen und testpsychologische Verfahren zum Einsatz. Es findet eine strukturierte Exploration Ihrer Lebensgeschichte und der aktuellen Beschwerden statt, da dieses im Erstgespräch häufig zeitbedingt (noch) nicht in allen Details besprochen werden konnte. Auch eine ärztliche Untersuchung gehört zur Probatorik, um mögliche organische Ursachen auszuschließen. Die Motivation für eine Zusammenarbeit wird geprüft, Therapieziele können bereits gemeinsam erarbeitet und festgelegt werden.
Am Ende der Probatorik können Sie sich entscheiden, ob Sie sich eine weitere Zusammenarbeit vorstellen können. Das Erstgespräch und auch die probatorischen Sitzungen sind für Sie nicht bindend, d.h. Sie sind danach nicht verpflichtet, eine Psychotherapie zu beginnen.

Psychotherapie
Die Häufigkeit und die Dauer der Behandlung richten sich nach Ihren Anliegen und Beschwerden. Häufig können durch verhaltenstherapeutische und emotionsfokussierte Strategien in relativ kurzer Zeit hilfreiche Veränderungen in Gang gesetzt werden.
Eine Kurzzeittherapie besteht aus bis zu 24 Sitzungen (à 50 min), eine Langzeittherapie aus bis zu 60 Sitzungen (à 50 min), Sitzungen finden meist wöchentlich statt, auch Video-Therapie ist nach Absprache möglich.

Kostenübernahme
Privatversicherte
Bei privatversicherten PatientInnen werden die Kosten in der Regel problemlos von Ihrer Krankenkasse übernommen. Jedoch können die individuellen Vertragsvereinbarungen je nach Versicherungsanbieter sehr verschieden ausfallen. Daher wird empfohlen, sich frühzeitig darüber zu informieren, ob und in welchem Rahmen ihre Krankenversicherung die Kosten für eine Psychotherapie übernimmt.
Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP). Eine Übersicht über die häufigsten Gebührenziffern finden sie hier: https://abrechnungsstelle.com/goae/gop-ziffern/ unter dem Reiter „Abrechnungsempfehlungen“. So betragen die Kosten für ein Erstgespräch z.B. aktuell 134,06 €.
Beihilfe
Bei Beihilfeberechtigten werden die Kosten für eine Therapie in einer Privatpraxis in der Regel problemlos übernommen.
Selbstzahlende
Sie können die Leistungen natürlich auch als SelbstzahlerIn in Anspruch nehmen.
Unfallversicherung
Wenn psychische Erkrankungen durch einen Unfall zustande kommen, werden die Kosten der Behandlung durch die entsprechende Versicherung übernommen, möglicherweise kommt auch eine private Haftpflichtversicherung als Kostenträger in Frage.
Gesetzlich Versicherte
Aufgrund der angespannten Versorgungssituation in Hamburg mit häufig sehr langen Wartezeiten auf einen Therapieplatz ist auch eine Behandlung von gesetzlich Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen in einer Privatpraxis möglich (im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens). Die Krankenkassen sind nach § 3 SGB V dazu verpflichtet, für die Kosten ihrer Behandlung aufzukommen, sofern Wartezeit oder die Entfernung vom Wohnort unzumutbar für Sie sind und eine Indikation für eine Behandlung vorliegt. Hilfreiche Hinweise zu diesem Thema finden Sie hier:
https://www.dptv.de/fileadmin/Redaktion/Bilder_und_Dokumente/Wissensdatenbank_oeffentlich/Patienteninformationen/DPtV-Faltblatt_Kosten.pdf
Gerne unterstütze ich Sie bei dem Prozess der Beantragung.
Heilfürsorge
Angehörige der Polizei, Feuerwehr, Bundespolizei und Bundeswehr können ebenfalls eine Psychotherapie in einer Privatpraxis beginnen, hierbei werden die Kosten von der Heilfürsorge übernommen.